Gegründet wurde unsere Genossenschaft bereits im Jahr 1949, um den Bau von bezahlbaren Wohneinheiten in Balingen zu realisieren. Damals wie heute stehen wir für solides Wirtschaften mit einer guten Kapitalstruktur und geordneten Vermögensverhältnissen. Auf dieser Grundlage hat sich das Unternehmen über mehr als sieben Jahrzente weiter entwickelt.
Inzwischen vermietet, verwaltet und bewirtschaftet die Wohnbaugenossenschaft Balingen über 3.100 Miet- und Eigentumswohnungen und Gewerbeeinheiten und ist seit 1991 im Maklergeschäft tätig.
Als Bauträger realisieren wir innovative Objekte und konnten so das Balinger Stadtbild sichtbar mitgestalten. Wir bieten eine große Bandbreite eigener Mietwohnungen an und geben damit vielen Familien, Paaren und Einzelpersonen ein ansprechendes, gut ausgestattetes und sicheres Zuhause – denn als Mieter bei der Wohnbaugenossenschaft Balingen müssen Sie niemals mit einer Kündigung aus Eigenbedarf rechnen! Pflegebedürftige Menschen können sich in unserer Seniorenresidenz versorgen lassen.
In allen unseren Geschäftsbereichen steht für uns fachkompetente und menschliche Betreuung im Vordergrund – damit Sie sich rundum wohnfühlen.
Willkommen bei der Wohnbaugenossenschaft Balingen.
30. Juni 1949 beim Amtsgericht Balingen unter Nr. 42, jetzt beim Amtsgericht Stuttgart unter Nr. 410042
Bestätigung als Sanierungsträger
22. Juni 1988 durch Verfügung des Innenministeriums Baden-Württemberg
Erteilung der Gewerbeerlaubnis
nach § 34 c Gewerbeordnung am 14. Dezember 1993 durch das Landratsamt Zollernalbkreis in Balingen
Sitz
72336 Balingen, Längenfeldstraße 21
Aufgabe
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, verwalten, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Prüfungsverband
Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. in Stuttgart, Herdweg 52.
Partner
Eine gute Kapitalstruktur, Solidität, Stetigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse haben schon immer die Geschäftspolitik der Genossenschaft ausgezeichnet. Gerade diese seit jeher konstante Geschäftspolitik gibt dem Bauherrn bzw. Käufer die Sicherheit, einen zuverlässigen Partner zu haben, ohne finanzielle Schwierigkeiten befürchten zu müssen.
Mitgliederversammlung
Für jedes Geschäftsjahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Mitglied kann schriftlich Stimmvollmacht erteilen. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.